… soll ein Tanzverbot gelockert werden

Geht es nach der Piraten-Fraktion, soll in Schleswig-Holstein künftig auch an den „stillen Feiertagen“, nun, gefeiert werden dürfen: Volkstrauertag, Totensonntag und Karfreitag. Einen Gesetzentwurf, der sich an den Bremer Verhältnissen orientiert, will heute der Landtag in Kiel beraten. Nachtschwärmer sollen demnach in die Feiertage hineintanzen dürfen, zudem würden an Volkstrauertag und Totensonntag ab 17 Uhr Party und Disco erlaubt, am Karfreitag ab 21 Uhr. Die geltenden Regeln würden als Bevormundung empfunden, erklärten die Piraten – „gerade von jungen Menschen“.