Katalanisches Autonomiestatut korrigiert

SPANIEN Das Verfassungsgericht in Madrid hält 14 der 233 Artikel für verfassungswidrig. Proteste erwartet

MADRID taz | Das spanische Verfassungsgericht hat sein Urteil über das katalanische Autonomiestatut gefällt. Vier Jahre nachdem die konservative Partido Popular (PP) Klage eingereicht hatte, erklärte die Mehrheit der zehn Richter am Montagabend 14 der 233 Artikel des neuen Autonomiestatuts für verfassungswidrig. Das neue Statut war nach langen Verhandlungen 2006 vom katalanischen und vom spanischen Parlament verabschiedet worden. Bei einer Volksabstimmung in Katalonien erhielt es 73 Prozent der Stimmen, allerdings bei einer Wahlbeteiligung von knapp unter 49 Prozent.

In einigen wesentlichen Punkten gaben die Verfassungsrichter den Klägern jetzt recht. Zwar bleibt der Begriff Nation für Katalonien bestehen. Doch habe er keinerlei rechtliche Gültigkeit, da er nur im Vorwort verwendet wird, urteilten die Richter. Die im Statut vorgesehene Gerichtsreform wurde gekippt. Die Katalanen haben auch weiterhin das Recht, die obersten spanischen Gerichte in Madrid anzurufen. Das Verfassungsgericht strich auch die Definition des Katalanischen als „bevorzugte Sprache“. Zwar haben die Bürger auch weiterhin das „Recht und die Pflicht“, die katalanische Sprache zu nutzen. Pflicht dürfe dabei nicht als rechtlicher Zwang verstanden werden. In der Vergangenheit waren Geschäftsinhaber mit einem Bußgeld belegt worden, weil sie ihre Angebote nur auf Spanisch ankündigten.

Während die PP von einer erfolgreichen Klage spricht, versucht die sozialistische Regierung die Korrektur an immerhin 17 Prozent der Artikel herunterzuspielen. „Das Statut hat 39.000 Wörter, das Gericht hat gerade einmal 300 beanstandet“, sagte Justizminister Francisco Caamaño. Sein Parteifreund und Chef der katalanischen Autonomieregierung, José Montilla, sieht dies nicht so. Er spricht von „einer schweren Verantwortungslosigkeit des Verfassungsgerichts“. Er rief die katalanischen Bürger zu einer Großdemonstration am 10. Juli auf.

REINER WANDLER