Musik im rechtlosen Raum

Verbraucherzentrale beklagt fehlende Nutzerrechte bei digitalen Geschäften

BERLIN taz ■ Meist stehen sie am Ende einer Internetseite und werden von den Nutzern kaum beachtet. Die Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Internetanbieter legen die Regeln fest, mit denen die Kunden im virtuellen Netz nach Herzenslust einkaufen können. In einer aktuellen Studie kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen Bundesverband (vzbv) jetzt viele dieser Regelungen.

Bei einem Angebot zum Herunterladen von Musik bei T-Com seien die Nutzungsbedingungen laut Verbraucherzentralen völlig unverständlich und verwirrend. Auch ein Händler elektronischer Bücher, ciando, steht in der Kritik. So dürfen die Produkte nicht weiterverkauft werden. Außerdem darf der Nutzer nach dem erfolgreichen Herunterladen des Buches nicht vom Vertrag zurücktreten. „Nutzungsbedingungen, Kopierschutzsysteme und ein löchriges Urheberrecht machen die digitale Medienwelt für Konsumenten zu einem rechtlosen Raum“, sagte Patrick von Braunmühl, stellvertretender Vorstand des vzbv. Die Verbraucherzentralen wollen sich nun für ein nutzerfreundliches Urheberrecht einsetzen und haben an führende Anbieter digitaler Medien, wie iTunes, T-Com, Nero und cianod Abmahnungen verschickt. Den Entwurf zur Novellierung des Urheberrechts durch die große Koalition hilft aus Sicht der Kritiker nicht bei der Beseitigung der Missstände.

VOLKER HOLLMICHEL