Landowsky-Urteil aufgehoben

UNTREUE Bundesverfassungsgericht fordert Wiederholung des Prozesses

BERLIN taz | Der Prozess um den Berliner Bankenskandal muss neu aufgerollt werden: Das Bundesverfassungsgericht hob am Mittwoch das Urteil auf, mit dem mehrere Manager der Berlin Hyp verurteilt worden waren. Das Landgericht Berlin hatte es versäumt, die konkrete Höhe des Schadens zu berechnen, den Bankchef Klaus-Rüdiger Landowsky und die anderen Manager verursacht haben. Laut den Karlsruher Richtern ist dies aber notwendig, um einen Manager wegen Untreue zu verurteilen.

Landowsky feierte das Urteil: Es habe seine Ehre wiederhergestellt, sagte er. Tatsächlich hatte das Bundesverfassungsgericht aber keine prinzipiellen Bedenken gegen die Verurteilung wegen Untreue. Bei der Neuauflage des Prozesses kann er auch nicht automatisch mit einer milderen Strafe rechnen – in der ersten Runde gab es 16 Monate auf Bewährung. Freuen können sich aber Sachverständige: Gerichte werden nun häufiger auf sie zurückgreifen müssen.

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