Verbraucherschützer verklagen Billigflieger

Lockangebote vieler Fluggesellschaften sind irreführend. Denn Zuschläge werden nicht deutlich ausgewiesen

BERLIN taz ■ „Für 19,90 Euro von Berlin nach Antalya fliegen.“ Mit solchen Lockangeboten von Fluggesellschaften soll bald Schluss sein. Denn der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) will jetzt gegen mindestens zwei Fluggesellschaften wegen „intransparenter Preispolitik“ rechtlich vorgehen. Hapagfly und LTU droht jeweils Klage.

Der vzbv hatte mehreren Unternehmen eine Unterlassungsverpflichtung geschickt. In der Nacht zu gestern lief die Frist ab, die die Verbraucherschützer eingeräumt hatten. Condor und Aer Lingus meldeten sich – und baten zunächst um Aufschub bis zum 17. August. Anders Hapagfly und LTU: Sie erklärten, dass sie die Unterschrift verweigern. Der vzbv wollte, äußerte sich vzbv-Vize Patrick von Braunmühl gegenüber der taz, bereits gestern eine einstweilige Verfügung gegen LTU und Hapag-Lloyd auf den Weg zu bringen.

Die Verbraucherschützer bekommen Unterstützung: Schon am 18. Juli hatte die EU-Kommission einen Entwurf einer Verordnung für „Kostenklarheit im Flugverkehr“ vorgelegt. Demnach soll irreführende Werbung für Flugtickets künftig europaweit verboten werden. Denn viele Angebote sind Mogelpackungen. Angegeben wird nur der äußerst günstige Nettopreis. Die zahlreichen Aufschläge wie Kerosinsteuer oder Flughafengebühren nennen die Airlines zunächst nicht. Allerdings kann es noch anderthalb Jahre dauern, bis die neue EU-Regelung verabschiedet ist.

Deutschland hat schon längst ein eigenes Recht, um die unlauteren Geschäftspraktiken zu unterbinden: die Preisangabenverordnung. „Wer Waren und Dienstleistungen anbietet, muss demnach immer den Endpreis nennen“, so erklärt Christian Fronczak vom vzbv.

Die LTU aber „sieht keine rechtliche Grundlage für die Forderungen der Verbaucherschützer. „Wir gehen notfalls vor Gericht“, sagt LTU-Sprecher Marco Dadomo. Sein Argument: „Der Preis unserer Flüge ist auf der zweiten Buchungsseite klar.“ Auch Robin Zimmermann von Hapagfly ist der Überzeugung, man könne „mit einer einfachen Rechenaufgabe den Endpreis schon beim ersten Buchungsklick“ berechnen. Das lasse sich in einer Fußnote auf der Internetseite genau nachlesen. Doch die Verbraucherschützer halten die Fußnote für nicht aussagekräftig genug: Denn Gebühren und Steuern seien von Flug zu Flug verschieden.

Der Kunde müsse sich erst mal „wild durchs Netz klicken, um die passenden Informationen zu finden“, moniert Fronczak. Weiteres Problem aus Sicht der Verbraucherschützer: Oft werben die Fluggesellschaften für Reisen, die aber kaum verfügbar sind. Oder sie bieten bei einem Angebot, das sich „quer durch Europa“ nennt, nur Flüge von wenigen Standorten an. Fronczak resümiert: „Der Endpreis eines Billigangebotes liegt oft höher als der eines normalen Tickets.“ SUSANNE SCHWARZ