Busemann schimpft südwestwärts

SICHERUNGSVERWAHRUNG Justizminister kritisiert späte Information über Entlassung eines Straftäters

Der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann (CDU) hat das Land Baden-Württemberg für seine späte Information über die Entlassung eines Sicherungsverwahrten kritisiert. In seiner Antwort auf eine dringliche Anfrage der SPD-Fraktion sagte Busemann gestern, die Benachrichtigung sei „mehr als kurzfristig“ erfolgt. Dabei hätten sich die Länder bereits im Dezember 2009 auf frühzeitige Information verständigt. Für den am 15. Juli aus der JVA Freiburg Entlassenen habe es zu diesem Zeitpunkt außerdem keinen Gerichtsbeschluss zur Führungsaufsicht gegeben, so Busemann.

Das baden-württembergische Justizministerium zeigte sich gestern überrascht von den Anwürfen aus Hannover. Es stimme, dass man Niedersachsen am 13. Juli über die zwei Tage später anstehende Entlassung informiert habe, sagte Sprecher Nils Meppen. Doch auch das Ministerium selbst habe eine „verlässliche Mitteilung“ erst am 13. erhalten. „Auf Entscheidungen und Terminierungen von Gerichten haben wir keinen Einfluss“, so Meppen. Die JVA in Freiburg habe nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte eine Entlassungsgruppe konzipiert, die im Juni ihre Arbeit aufgenommen habe.

Minister Busemann nutzte die Anfrage der SPD zum Lob für das 2007 eingerichtete Landes-Programm KURS, einer Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern. Dieses greife auch bei der Entlassung zuvor Sicherungsverwahrter. Für die dürfe es keinen Entlassungs-Automatismus geben, wiederholte Busemann. Tatsächlich entscheiden darüber die Gerichte, sobald die Staatsanwaltschaft Einspruch einlegt.

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) geriet in Busemanns Fokus: Seit Dezember gebe es keine Fortschritte bei der Neugestaltung der Sicherungsverwahrung. GRÄ