Kopftuchverbote

2003 hat das Verfassungsgericht im Fall Ludin gegen Baden-Württemberg den Ländern aufgetragen, für Kopftuchverbote eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Acht Länder sind dieser Aufforderung bisher gefolgt: Neben Baden-Württemberg sind es Bayern, Hessen, Niedersachsen, Bremen und das Saarland, die Kopftücher verbannen, christliche Symbole aber eher von dem Verbot ausnehmen. Solche Gesetze sind allerdings umstritten, weil Karlsruhe die Privilegierung einer Religion ausdrücklich verboten hat. Auf dieser Grundlage wurde einer Stuttgarter Lehrerin kürzlich das Tragen ihres Tuches erlaubt, weil in Baden-Württemberg auch Nonnen im Ordenskleid an staatlichen Schulen unterrichten. In Schleswig-Holstein wird gerade an einer Änderung des Schulgesetzes gebastelt. Berlin hat als einziges Bundesland alle religiösen Symbole aus den Schulen verbannt – auch Kippas und christliche Kreuze. OES