Neue Familie erlaubt

URTEIL Europäischer Gerichtshof schränkt kirchliches Kündigungsrecht ein. Privatsphäre nicht beachtet

BERLIN dapd/taz | Der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat gestern die Kündigung eines Chorleiters als Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention gewertet. Der Musiker hatte in einer katholischen Gemeinde in Essen gearbeitet. 1994 trennte er sich von seiner Ehefrau und lebte mit einer neuen Partnerin zusammen, die ein Kind von ihm erwartete. Deshalb war ihm gekündigt worden. Arbeitsgerichte hatten dies gebilligt. Das EGMR monierte nun, die Gerichte hätten schlicht die Argumentation der Kirche übernommen, sie könne den Musiker nicht weiter beschäftigen, „ohne jede Glaubwürdigkeit zu verlieren“. Das Familienleben sei nicht einmal erwähnt worden. Auch beinhalte sein Arbeitsvertrag kein Versprechen, nach einer Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen.

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