Neue Checkliste für Raubkunst

RECHERCHE Niedersachsen veröffentlicht einen ersten Leitfaden für Museumskäufe

Einen Leitfaden zum Kauf von Museumsgut hat das niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur soeben herausgegeben. Auslöser sei, sagt Sprecherin Margit Kautenburger, der Fall Gurlitt gewesen. Im Februar 2013 habe man die Broschüre dann in Auftrag gegeben. „Der Erwerb von Museumsgut ist vor allem in kleinen Häusern oft mit Unsicherheit und Unklarheiten behaftet, wenn es um rechtliche, ethische oder moralische Bewertungen geht“, sagt Kautenburger.

Hintergrund ist, dass es in Niedersachsen zwar 700 Museen, aber nur zwei fest angestellte Provenienzforscher gibt – in Hannover und in Oldenburg. Alle anderen Häuser behelfen sich mit befristeten Projektstellen oder mit Ehrenamtlichen. Das betrifft besonders die von kleinen Vereinen getragenen Museen. Und deren Mitarbeitern, die oft wenig über Provenienzforschung wissen, soll die 147 Seiten starke Broschüre als Checkliste dienen.

Diesen Zweck erfüllt sie gut: Das von zwei Juristinnen verfasste Heft ist verständlich geschrieben, klar strukturiert und umfasst nicht nur Definitionen von „Eigentum“ und „Besitz“, sondern auch Hinweise darauf, was beim Kauf eines Museumsstücks zu beachten ist. Dabei unterscheiden die Autorinnen deutlich zwischen NS-verfolgungsbedingtem Verlust von Kunst, ideologisch unerwünschter „Entarteter“ Kunst und Beutekunst, die Soldaten aus besetzten Gebieten stahlen.

Im Anhang findet sich eine Liste von Hinweisen auf problematische Provenienzen, die von Kürzeln in Eingangsbüchern über Bildbeschriftungen bis zu Listen von Händlern reicht, die in NS-verfolgungsbedingte Verkäufe einbezogen waren.

Die Broschüre kann über den Museumsverband Niedersachen und Bremen bezogen oder unter www.mwk.niedersachsen.de heruntergeladen werden.  PS