Brauner Musikant verliert

NEONAZI-PROZESS

Er fühlte sich unschuldig. Doch am Donnerstag verurteilte das Oberlandesgericht Oldenburg den rechtsextremen Musiker Daniel Giese wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro.

Das Gericht bestätigte die Auffassung des Landgerichts Osnabrück, dass der Text des Liedes „Geschwür am After“ den Völkermord an den Juden im Dritten Reich leugne. Mit der Entscheidung gegen das Revisionsbegehren des Sängers und Texters der Band „Gigi und die braunen Stadtmusikanten“ sei das Urteil rechtskräftig, sagte der Sprecher des Oberlandesgerichts.

Der Song auf der mittlerweile indizierten CD „Adolf Hitler lebt“ sorgte anfänglich für wenig Aufmerksamkeit. Vor allem der „Döner-Killer“-Song hatte stattdessen große Beachtung gefunden. Gut eineinhalb Jahre vor der Entdeckung des NSU 2011 sang Giese über die Morde. Seitdem wird spekuliert, was Giese wann über die Morde des NSU gewusste haben könnte.

Giese hatte sich bei der Produktion der CD von Szeneanwältin Gisa Pahl beraten lassen. In „Geschwür am After“ singt er allerdings: „All die geschmierten ‚Historikerkommissionen‘ mit den Lieblingsthemen: Massenmord (...) Doch Wahrheiten von heute sind die Lügen von morgen und so viele ihrer Leichen sind bis heute nicht gestorben“. Giese hätte „bei nur mäßiger Anspannung von Verstand“ leicht selbst erkennen können, dass der Liedtext vom durchschnittlichen Publikum als Leugnung des Holocaust verstanden werde, hieß es beim Oberlandesgericht.  AS