Der spektakuläre Fund von München und Salzburg

CHRONOLOGIE Die wichtigsten Stationen in dem Fall, der die Kunstwelt noch immer in Atem hält

22. September 2010: Der Kunsthändlersohn Cornelius Gurlitt wird auf einer Zugfahrt von Zürich nach München kontrolliert. Zollfahnder haben den Verdacht, es liege ein Steuerdelikt vor.

28. Februar 2012: Gurlitts Wohnung in München-Schwabing wird durchsucht. Die Fahnder entdecken rund 1.280 wertvolle Kunstwerke. Der Fund wird geheim gehalten.

3. November 2013: Das Nachrichtenmagazin Focus bringt den Fall an die Öffentlichkeit.

19. November 2013: Die Behörden teilen mit, dass Gurlitt Hunderte Bilder zurückbekommen soll, die ihm zweifelsfrei gehören.

23. Dezember 2013: Es wird bekannt, dass Gurlitt unter eine vorläufige Betreuung gestellt wird.

28. Januar 2014: Die Taskforce gibt bekannt, dass nach einer ersten Sichtung 458 Werke aus Gurlitts Sammlung unter Raubkunstverdacht stehen. Gurlitts damaliger Anwalt, Hannes Hartung, sagt, sein Mandant sei gesprächsbereit und an einer „fairen und gerechten Lösung“ interessiert.

3. Februar 2014: Gurlitts Anwälte teilen mit, dass sie Anzeige gegen unbekannt stellen, weil vertrauliche Informationen aus den Ermittlungsakten an die Öffentlichkeit gerieten.

10. Februar 2014: Nach Angaben von Gurlitts Sprecher Stephan Holzinger wurden mehr als 60 weitere wertvolle Bilder in Gurlitts Haus in Salzburg gesichtet und an einen sicheren Ort gebracht.

19. Februar: Gurlitts Anwälte legen beim Amtsgericht Augsburg Beschwerde gegen die Beschlagnahmung ein.

24. und 28. Februar: Bei weiteren Besichtigungen des Salzburger Anwesens von Gurlitt werden zahlreiche weitere Kunstgegenstände „in einem zuvor nicht zugänglichen Teil des alten Hauses“ gefunden.

5. März: Das Amtsgericht München ordnet die weitere Betreuung Gurlitts an. Sie soll zunächst bis Ende des Jahres gelten.

26. März: Gurlitts Betreuer Christoph Edel lässt mitteilten, dass die Salzburger Sammlung Gurlitts nicht nur 60, sondern 238 Werke umfasst. Außerdem gibt er bekannt, dass Gurlitt sich bereit erklärt, als Raubkunst anerkannte Bilder aus der Schwabinger Sammlung an die Erben jüdischer Vorbesitzer zurückzugeben. Den Anfang soll die „Sitzende Frau“ von Henri Matisse machen. (dpa)