KOMMENTAR: ARMIN SIMON ÜBER VERBRAUCHERMACHT
: Nur wer klagt, gewinnt

Tausende Bremerinnen und Bremer haben in den vergangenen Jahren zu viel Geld für ihr Gas bezahlt. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil zu den swb-Gaspreisen festgestellt. Dummerweise hat er die swb – anders als deren Muttergesellschaft EWE in einem vergleichbaren Urteil – nicht zugleich förmlich verpflichtet, das zu viel kassierte Geld auch zurückzuzahlen. Damit droht einer der erfolgreichsten Verbraucherproteste nach Jahren mehr oder weniger im Sande zu verlaufen.

Zehntausende BremerInnen haben einst gegen die Gaspreiserhöhungen der swb unterschrieben, die Wellen der Empörung schlugen hoch. Jetzt aber, wo es daran ginge, die Früchte dieses Protests zu ernten, stört sich auf einmal niemand mehr daran, dass die swb das zu viel kassierte Geld nicht einfach freiwillig zurückzahlt.

Während die swb-Mutter EWE den Bremer Ex-Bürgermeister Henning Scherf bemühen musste, einen – zugegebenermaßen schlechten – Vergleich für die EWE-KundInnen auszuhandeln, lehnt es ihre Bremer Tochter swb weiterhin ab, das Gros ihrer KundInnen zu entschädigen. Dabei geht auch hier um Milionen Euro, die den BremerInnen zugute kämen. Wer den Verbraucherschutz stärken will, darf Konzernen ein solches Verhalten nicht einfach durchgehen lassen.