Berliner Wasserverträge offiziell veröffentlicht

PRIVATISIERUNG Senat legt die Verträge zum Teilverkauf der Wasserbetriebe offen – auch dank der taz

BERLIN taz | Nach der taz hat nun auch der Berliner Senat die umstrittenen Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe offengelegt. „Wir haben heute vereinbart, dass der Vertrag von 1999 mit sämtlichen Anlagen und späteren Änderungen im Internet veröffentlicht wird“, sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) am Mittwoch nach einem Treffen mit den privaten Anteilseignern RWE und Veolia. Auch die Veröffentlichung der taz habe dazu geführt, dass RWE seinen Widerstand aufgegeben habe. Das Material des Senats geht deutlich über das hinaus, was die taz vor anderthalb Wochen ins Netz stellte, enthält aber keine relevanten neuen Vertragsteile.

1999 hatte die große Koalition unter Eberhard Diepgen (CDU) 49,9 Prozent der Wasserbetriebe verkauft. Um einen möglichst hohen Preis zu erzielen, sicherte der Senat den Käufern eine Gewinngarantie zu, die sich bis heute in steigenden Wasserpreisen für die Berliner auswirkt.

Wowereit betonte, dass sich mit der Offenlegung des Vertrags nichts an den Inhalten ändere. „Solange es keine andere Vereinbarung gibt, sind die Verträge rechtlich verbindlich.“ Der Senat wolle in einem nächsten Schritt mit RWE und Veolia über mögliche Veränderungen der Verträge sprechen. Allerdings ist das Land in einer schwachen Verhandlungsposition. Für die Privaten gibt es keinen Grund, auf Gewinne zu verzichten. Auch eine Rekommunalisierung ist nicht in Sicht: Einen Verkauf ihrer Anteile lehnen RWE und Veolia bislang ab.

Zuletzt hatte die Initiative „Berliner Wassertisch“ 280.000 gültige Unterschriften für einen Volksentscheid über die Offenlegung der Verträge gesammelt. Aus seiner Sicht seien die Forderungen nun erfüllt, sagte Wowereit am Mittwoch. Da der Senat aber wegen rechtlicher Bedenken nicht das vom Wassertisch vorgeschlagene Gesetz übernehmen werde, komme es trotzdem zum Volksentscheid. Thomas Rudek, einer der Initiatoren des Wassertischs, hält das nach wie vor für richtig. „Erst wenn die Offenlegung gesetzlich beschlossen ist, können wir davon ausgehen, dass tatsächlich alle relevanten Teile veröffentlicht werden.“ A. LANG-LENDORFF, S. HEISER