SICHERUNGSVERWAHRUNG
: OLG Koblenz muss Verfahren neu prüfen

KOBLENZ | Nach dem neuen Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sicherungsverwahrung muss das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zwei Verfahren erneut prüfen. Dabei geht es um die Sicherungsverwahrung von zwei 58 und 60 Jahre alten Männern in der Justizvollzugsanstalt Diez. Der 1. und der 2. Strafsenat des OLG hatten sie als weiterhin gefährlich eingestuft, aber beide Fälle an den BGH weitergereicht, um die Frage einer Freilassung endgültig zu klären. Nun müssen beide Strafsenate erneut darüber beraten. (dpa)