Schaar will „kleine Vorratsspeicherung“

INTERNET Der Datenschutzbeauftragte schlägt im Streit mit Union und Bundeskriminalamt jetzt einen Kompromiss vor: Statt sechs Monate sollen Firmen Internetdaten maximal zwei Wochen lang speichern

TRIBERG taz | Statt sechs Monate soll die Vorratsdatenspeicherung künftig maximal zwei Wochen dauern. Dieses Kompromissangebot stellte Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, jetzt bei einem Symposium in Triberg vor.

Seit Anfang 2009 mussten Telefon- und Internetfirmen ein halbes Jahr lang speichern, wer wann mit wem telefonierte und wer sich wann ins Internet einloggte. Im Verdachtsfall wollte die Polizei auf diese Daten zugreifen. Doch im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Die Dateien seien nicht gut genug gesichert.

Seitdem verlangt die CDU/CSU, dass Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schnell einen neuen Gesetzentwurf vorlegt. Doch die Ministerin wartet auf eine Überprüfung der zugrunde liegenden Richtlinie durch die EU-Kommission. Wenn die EU-Richtlinie nicht geändert wird, muss Deutschland wieder eine sechsmonatige Vorratsspeicherung einführen.

Peter Schaar will der EU-Kommission nun zumindest eine Alternative aufzeigen. Eine zweiwöchige Speicherung der Internetverkehrsdaten genüge in den meisten Fällen, um zu ermitteln, welcher Person eine bestimmte IP-Adresse bei der Einwahl zugeordnet wurde. So könnten die Strafverfolger in Fällen von Internetkriminalität meist doch ermitteln.

Bisher hatten Schaar und andere Datenschützer nur ein „Quick Freeze“-Verfahren wie in den USA angeboten. Im Verdachtsfall würden dabei vorliegende Verkehrsdaten eingefroren. BKA-Chef Jörg Ziercke wies jedoch darauf hin, dass US-Internetfirmen die Verkehrsdaten ihrer Kunden meist lange aufbewahren, während sie in Deutschland bei Flatratekunden unverzüglich gelöscht werden. „Wo aber nichts gespeichert ist, kann auch nichts eingefroren werden“, sagte Ziercke. Schaar schlägt als Kompromiss deshalb eine „kleine Vorratsdatenspeicherung“ vor, die er auch „Quick Freeze plus“ nennt. „Eine Mindestspeicherung der Daten von ein bis zwei Wochen ist ein viel geringerer Eingriff als eine sechsmonatige Speicherung.“ CHRISTIAN RATH