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: Berlin: Schutzklausel für neue EU-Staaten

BERLIN dpa/ap ■ Die EU-Neumitglieder Rumänien und Bulgarien sollen nach dem Willen des Bundestages vom 1. Januar 2007 an nicht gleich volle Mitgliedsrechte erhalten. Die Fraktionen verständigten sich gestern auf einen Antrag, den sie bei Ratifizierung der Beitrittsabkommen verabschieden wollen. Insbesondere soll es vorerst keine gegenseitige Anerkennung von Urteilen im Zivil- und Strafrecht geben, wenn die Länder bis Jahresende nicht ihre Defizite im Polizei- und Rechtswesen abgebaut haben. Weiter werden bestehende Mängel bei der Korruptionsbekämpfung, der Verwaltung der EU-Agrarfonds und der Lebensmittel- und Flugsicherheit beklagt. In Großbritannien sollen Bulgaren und Rumänen nach dem Beitritt zunächst nur eine beschränkte Arbeitserlaubnis erhalten. Der Arbeitsmarkt solle für sie im ersten Jahr nur schrittweise geöffnet werden.