Feierabendbier bleibt

NAHVERKEHR Der Senat will ein Alkoholkonsum-Verbot, der HVV hält das für überflüssig

Mit seinem Vorstoß vom Dienstag, Alkoholkonsum in Transportmitteln des Hamburger Verkehrsverbunds (HVV) zu verbieten, stößt Bürgermeister Christoph Ahlhaus (CDU) auf Widerstand der Verkehrsunternehmen.

„Wir warten noch darauf, wie es weitergeht“, sagt Gisela Becker, Pressesprecherin des HVV. Man sei allerdings bereits vor einiger Zeit mit den im HVV vertretenden Verkehrsunternehmen zu dem Schluss gekommen, „dass wir kein Alkoholkonsum-Verbot einführen.“ Schließlich sei es schon jetzt möglich, pöbelnde Fahrgäste aus Bahnen und Bussen zu verweisen, ein zusätzliches Bußgeld von 15 Euro für betrunkene Randalierer sei in Planung. Außerdem bereite der HVV eine Werbekampagne vor, die zum Verzicht auf Alkohol in Bussen und Bahnen aufrufen soll. Dazu komme, dass viele Alkohol konsumierende Fahrgäste niemanden belästigten. „Der friedliche Feierabendbiertrinker ist kein Problem“, betont Becker.

Von den 30 Unternehmen, die im HVV vertreten sind, hat bisher nur die Metronom Eisenbahngesellschaft ein Alkoholkonsum-Verbot eingeführt. In seinen Regionalzügen kostet das Trinken alkoholischer Getränke seit einem Jahr 40 Euro Strafe. Die anderen Verkehrsunternehmen, unter anderem die Hochbahn und die Pinneberger Verkehrsgesellschaft, stehen hinter dem HVV. „Ein grundsätzliches Verbot finden wir schwierig“, sagt Kay Goetze, Pressesprecher der Pinneberger Verkehrsgesellschaft.

Ahlhaus sieht das anders. Er sei sich ziemlich sicher, dass sein Vorstoß durchkomme, gab er am Mittwoch bekannt. Von dem Verbot sei er überzeugt, weil es das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste stärke und Vandalismus und Straftaten verhindere. Nach Angaben der kommissarisch zuständigen Behörde für Wissenschaft und Forschung soll ein Gesprächstermin mit dem HVV bald vereinbart werden, um genaueres zu besprechen. „Wir wollen zusammen einen Vorschlag finden“, so Sprecher Timo Friedrichs.

Falls es nicht dazu kommt, ist eine mögliche Entscheidung des Senats zu einem Alkoholkonsum-Verbot für den HVV nicht bindend. NORA LASSAHN