Polizei nicht zuständig

betr.: „Wolf: Telekom behindert Polizei“, taz nrw vom 14.11.06[Nordrhein-Westfalens FDP-Innenminister Ingo] Wolf braucht wohl man Nachhilfe für das Management seines Reviers. Oder er ist ein Heuchler. Bei Suizidverdacht ist die Polizei zunächst mal gar nicht zuständig, denn Suizid gilt als psychische Störung und da erteilt das „PsychKG“ der örtlichen Ordnungsbehörde (also Stadt oder Kreis) die Hoheit.

Aber vermutlich meint er Fälle, wo sich die Suizidgefahr eher mittelbar ergibt, beispielsweise bei Menschen, die gegen CASTORen oder Pelzläden protestieren oder abgelehnte Asylbewerber, die gerade zu ihrem Schutz außer Landes gebracht werden sollen.

VOLKER KÖNIG, Tönisvorst