Der eigene Sohn

BEFANGENHEIT Prozess gegen jugendlichen Hausbesetzer und Castor-Gegner geplatzt

Richter Johann Krieten kündigte eine „dienstliche Äußerung“ an

Eigentlich gilt Johann Krieten in der Szene als zugänglicher Amtsrichter. Einmal trat er sogar als Entlastungszeuge auf, als die Staatsanwaltschaft dem Szene-Verteidiger Andreas Beuth wegen Waffenbesitzes an den Kragen wollte. Doch nun lehnt Beuths Kanzleikollegin Ingrid Witte-Rohde eben diesen Richter wegen Befangenheit aus familiären Gründen ab. Es geht um ein Jugendgerichtsverfahren, bei dem ein 23-jähriger Mandant wegen Hausfriedensbruchs und gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr angeklagt ist.

Hintergrund des Verfahrens ist die Besetzung des alten Altonaer Finanzamtes am 23. April 2011 mit dem Ziel, dort ein autonomes Zentrum zu errichten. Ferner geht es um die Blockade des Castor-Transports im November 2011 im Wendland. Richter Krieten hatte versucht, zwei unterschiedliche Verfahren zu einem einzigen in öffentlicher Sitzung zusammenzulegen.

Doch aus Sicht der Anwältin Witte-Rohde gibt es einen Haken: Krietens Sohn soll bei der Besetzung des seit Jahren leerstehenden Finanzamtes Altona dabei gewesen sein. „Das lässt den Verdacht der Besorgnis der Befangenheit zu“, sagt Witte-Rohde. Zudem soll Krieten junior – wie ihr Mandant – auch aktiv bei der Hausbesetzung in der Juliusstraße im Oktober 2010 mitgemischt haben, woraufhin Krieten erbost und aufgebracht in der Roten Flora aufgetaucht sein soll. Die anschließenden Jugendgerichtsverfahren sind mit Ermahnungen eingestellt worden.

Richter Krieten musste sich am Dienstag diesem Sachverhalt stellen. Ohne dass es überhaupt richtig begonnen hat, setzte er das Verfahren auf unbestimmte Zeit aus, lud die 15 Polizeizeugen wieder aus und kündigte eine „dienstliche Äußerung“ an.  KVA