Anwalt statt Richter

BREMERHAVEN OB Jörg Schulz kehrt doch nicht in den Justizdienst zurück. Kritik kommt von den Grünen

Schulz hat Bevölkerung, Gericht, Politik und Magistrat getäuscht, so die Grünen

Doch nicht in den Justizdienst zurückkehren wird Bremerhavens Noch-Oberbürgermeister Jörg Schulz (SPD). Das hat Schulz dem Magistrat gestern mitgeteilt, erklärt Sprecher Wilfried Moritz auf Nachfrage. Schulz habe beim Justizsenator seine Entlassung aus dem Richteramt beantragt. Er werde künftig für eine Bremer Anwaltskanzlei arbeiten.

Von Januar bis zum Ende seiner Amtszeit im November 2011 hat Schulz sich als Oberbürgermeister beurlauben lassen. Offiziell hatte er angekündigt, danach als Amtsrichter in den Landesdienst zurückzukehren. Das war nach einem Urteil des Verwaltungsgericht Voraussetzung dafür, den bisherigen Sozialstadtrat Melf Grantz (SPD) mit den Stimmen der großen Koalition zu seinem Nachfolger zu ernennen. Die Opposition hatte stets eine Neuwahl gefordert.

Von einem „Skandal“ sprechen nun die Grünen: „Schulz hat Bevölkerung, Gericht, Politik und Magistrat offensichtlich getäuscht“, sagt ihr Stadtverordneter Claudius Kaminiarz, „ein unglaublicher Abgang“. Auch der Vorsitzende der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, Matthias Güldner, hat „ernsthafte Zweifel“, ob Grantz die Nachfolge übernehmen darf: Nach seinem Verständnis sei dies nur möglich, wenn Schulz tatsächlich in den Justizdienst wechselt.

Die Grünen fordern nun die Kommunalaufsicht – die bei Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) liegt – auf, den Vorgang zu prüfen. Zudem sei zu prüfen, ob Schulz‘ Beurlaubung überhaupt bestehen bleiben darf. Auch der Magistrat soll dienstrechtliche Schritte gegen Schulz prüfen. „Beschädigt“ sei das Ansehen des Bürgermeisteramtes, erklärt Güldner.

Magistratssprecher Moritz will die Forderungen nicht kommentieren, dazu habe es noch keine Meinungsbildung gegeben. Zunächst aber sei es Schulz‘ „persönliche Angelegenheit, was er ab Januar macht“. THA