Geld in der Badehose

JUSTIZ Das Amtsgericht verhandelt über eine vermeintliche Bestechung bei den Bäderbetrieben

Schick sollten die Bademeister aussehen, wenn sie in ihrer sportlichen Dienstkleidung mit dem Logo der Berliner Bäderbetriebe am Beckenrand flanieren. Im Januar 2011 bestellte der Einkäufer Jürgen F. die neue Dienstkleidung bei Adelheid M., Geschäftsführerin der im Rheinland beheimateten Mania Club Collection. Es handelte sich um einen Auftrag im Wert von 80.000 Euro – ein Auftrag, den der Einkäufer hätte ausschreiben müssen, weil die Bäderbetriebe eine Anstalt öffentlichen Rechts sind. Er hatte dies unterlassen und im August 2011 von Adelheid M. 2.500 Euro erhalten, diskret per Western Union.

Seit Mittwoch beschäftigt sich das Amtsgericht Tiergarten mit der Frage, ob es sich dabei um Bestechungsgeld oder einen privaten Kredit gehandelt hat. Da Jürgen F. (54) und Adelheid M. (58) sich auf Anraten ihrer Anwälte nicht äußern wollen, stützt sich das Gericht allein auf die Zeugen.

Als ersten befragt es einen ehemaligen Geschäftspartner der Mania Club Collection, der damals den Ankauf der in Pakistan gefertigten Sweatshirts, Sporthosen und Trainingsanzüge vorfinanziert hatte. Der Zeuge erinnert sich, dass Adelheid M. ihn von Anfang an mitgeteilt habe, man dürfe bei der Kalkulation die Provision für Herrn F. nicht vergessen. Er habe darin nichts Strafbares gesehen, weil im Handel Provisionszahlungen üblich seien und er geglaubt hatte, dass F. ein freier Mitarbeiter der Bäderbetriebe sei.

Wenige Monate später fuhr der Zeuge zu einem Gespräch mit den Bäderbetrieben. Es hatte Streit mit Adelheid M. gegeben, und nun wollte er auf direktem Wege herausfinden, ob mit Folgeaufträgen zu rechnen sei. Solche werde es nicht geben, erklärte ihm ein Kollege von Jürgen F. Die ausgelieferte Ware sei minderwertig und solle zurückgegeben werden: Sie habe bei vielen Mitarbeitern zu allergischen Hautreaktionen geführt. Im weiteren Gespräch erfuhr der Zeuge, dass man bei den Bäderbetrieben Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe entdeckt habe. „Hat Herr F. von Ihnen Geld erhalten?“, sei er gefragt worden. Er habe geantwortet: „Ja, das steht sogar in den Kassenbüchern!“

Jürgen F. ist mittlerweile arbeitslos, die Firma von Adelheid M. insolvent. Beim nächsten Prozesstermin in zwei Wochen soll die Ehefrau von Jürgen F. sagen, ob ihr Mann Ende 2011 den von Adelheid M. per Western Union geschickten „Kredit“ zurückgezahlt hat. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Bäderbetriebe bereits einen neuen Lieferanten für ihre Dienstkleidung benannt – als Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung. UTA EISENHARDT