Verbot für Rauch

Nach dem Scheitern der bundesweiten Bestimmung will das Land Qualm verbannen. Fraktionen uneins

DÜSSELDORF taz ■ Die Landesregierung plant nach dem Aus für eine bundeseinheitliche Regelung ein Rauchverbot in Kindergärten, Krankenhäusern, öffentlichen Gebäuden sowie in Restaurants und Gaststätten in Nordrhein-Westfalen. Geklärt werden muss noch der Unterschied zwischen Kneipen und Restaurants. Die Fraktionen würden selbstverständlich eng in die Beratungen einbezogen, hieß es.

Die allerdings sind sich uneins. Während sich der CDU-Gesundheitsexperte Rudolf Henke für eine möglichst weitgehende Regelung für NRW ausspricht, plädiert die FDP für eine Light-Version. Deren gesundheitspolitischer Sprecher, Stefan Romberg, hält ein gesetzliches Rauchverbot in Gaststätten, Kneipen und Behörden für überzogen. „Die Inhaber von Gaststätten, Kneipen oder Restaurants sollen selbst entscheiden, wie sie ihre Betriebe führen wollen“, sagte er.

CDU-Gesundheitsexperte Henke dagegen will sich dafür einsetzen, dass der Bundeskompromiss in NRW umgesetzt wird. „Das ist ein gangbarer Weg – wenn mehr drin ist, bin ich aber der letzte, der das verhindert“, sagte er der taz. Die Fraktionen müssten jetzt verhandeln.

Eine bereits getroffene bundeseinheitliche Regelung zum Rauchverbot konnte nicht in Kraft treten, weil Innen- und Justizministerium verfassungsrechtliche Bedenken haben. Nach dem jetzt hinfälligen Kompromiss von SPD und CDU im Bund sollte das Rauchen in Gaststätten, Restaurants, öffentlichen Gebäuden und Krankenhäusern weitgehend verboten werden. Vom Rauchverbot ausgenommen werden sollten Bars, Kneipen und Nachtclubs.

An nordrhein-westfälischen Schulen ist bereits seit August 2005 das Rauchen verboten. Für Kindertagesstätten und Krankenhäuser ist ein Verbot in Planung. KATHARINA HEIMEIER