Gentech-Freiheit in Österreich gerettet

EU-Kommission kann sich nicht mit ihrem Versuch durchsetzen, Importverbot für Gentech-Mais aufzuheben

BERLIN taz ■ Österreichs strikte Anti-Gentech-Politik gerät zunehmend unter Druck aus Brüssel. Zwar haben sich die EU-Umweltminister gestern mit einer Zweidrittel-Mehrheit dagegen ausgesprochen, dass Österreich sein Import- und Anbauverbot für die beiden gentechnisch veränderten Maissorten MON 810 und T25 beenden muss.

Doch jetzt droht eine neue EU-Vorgabe, die den Einzug von Gentechnik in Lebensmittel beschleunigen könnte. Denn heute werden die 25 Agrarminister der EU voraussichtlich auch darüber diskutieren, in welchem Ausmaß künftig ökologisch erzeugte Lebensmittel mit Gentechnik verunreinigt sein dürfen. Die Abstimmung gestern im Umweltministerrat war für Österreich ein voller Erfolg. Eine überwältigende Mehrheit stimmte in der Ministerrunde gegen den Vorschlag der EU-Kommission, mit dem Österreich gezwungen werden sollte, sein Gentech-Verbot für die von Monsanto und Bayer CropScience vertriebenen Maissorten zurückzuziehen. Damit ist die EU-Kommission bereits das zweite Mal beim Ministerrat damit gescheitert, die beiden seit mehreren Jahren bestehenden Importverbote zu beenden.

Vermutlich wird die EU-Kommission vorerst keinen neuen Versuch mehr starten. Denn die beiden Gentech-Sorten waren noch unter dem alten EU-Recht zugelassen worden. Noch bis Ende 2007 gilt eine Übergangsfrist. Danach ist sowieso ein neue Genehmigung notwendig, wenn Bayer CropScience und Monsanto das gentechnisch veränderte Saatgut weiter vertreiben wollen.

Nicht EU-konform könnten künftig auch die österreichischen Regelungen für gentechnische Verschmutzungen von Ökoprodukten sein. Ökowaren dürfen hier nur gentechnische Spuren von maximal 0,1 Prozent enthalten. Dies entspricht der derzeitigen Nachweisgrenze. Mit der neuen, für 2009 geplanten EU-Verordnung über Ökoprodukte soll dieser niedrige Schwellenwert nicht mehr möglich sein.

Die derzeit vorliegende Fassung der Ökoverordnung ist nach Ansicht von Bioanbauverbänden zwar gegenüber dem ursprünglichen Papier in einigen wichtigen Punkten entschärft worden. So ist mittlerweile vom Tisch, dass auf Ökolebensmitteln künftig nur mit dem Europäischen Bio-Logo geworben werden darf.

Offen ist unter anderem aber noch, ob es einen eigenen Schwellenwert für gentechnisch verunreinigte Ökoprodukte geben soll. Der aktuell vorliegende Entwurf enthält darüber keine Angaben. Damit würde in der EU wie derzeit auch – einzige Ausnahme ist Österreich – der für konventionelle Produkte geltende Schwellenwert greifen. Demnach müssen alle Produkte eine Gentech-Kennzeichnung erhalten, die zu mehr als 0,9 Prozent verunreinigt sind.

Die gentechnische Kontamination darf zudem nicht absichtlich oder aus Fahrlässigkeit erfolgt sein. Produkte ab einem Verschmutzungsgrad von 0,9 Prozent dürften damit nicht mehr als Bioware gehandelt werden. Denn „Bio“ und „Gentechnik“ schließen sich gegenseitig aus.

Sollten die Agrarminister sich auf diese Regelung in der für 2009 geplanten Ökoverordnung einigen, müsste spätestens dann auch Österreich sein Gesetz ändern. WOLFGANG LÖHR