LEBENSMITTEL-VERMARKTUNG
: Was im „Bergerzeugnis“ drin sein darf

BRÜSSEL | Eine neue EU-Verordnung legt Standards für Lebensmittel fest, die als „Bergerzeugnis“ vermarktet werden. So müssen die Tiere, von denen Fleisch, Milch oder Käse stammt, mindestens in den beiden letzten Dritteln ihres Lebens in den Bergen aufgezogen worden sein, heißt es in der gestern veröffentlichen Verordnung. Wandertiere, die zum Beispiel den Winter im Tal verbringen, müssen mindestens ein Viertel ihres Lebens hoch oben gegrast haben. Bienen, deren Honig als „Bergerzeugnis“ vermarktet wird, dürfen Nektar und Pollen nur in der Höhe gesammelt haben. (afp)