KOMMENTAR: ARMIN SIMON ÜBER PLANUNG FÜRS BLOCKLAND
: Alarm der Krachmacher

„Kein Industriegebiet am Waller Feldmarksee“ – die KritikerInnen der geplanten Steinschredderanlage im Blockland können sich breiten Applauses sicher sein. Jeder, der dort spazieren geht, am Strand liegt, Rad fahren oder den Hund ausführt, stuft die Wiesen rings um den See als Naherholungsgebiet ein – auch die in Richtung Mülldeponie.

Nur: Planungsrechtlich sind letztere seit Jahrzehnten für „Abfallbehandlung“ vorgesehen. Dieser Konflikt lässt sich weder durch Lärmgutachten noch durch eine Standort-Verlagerung um ein paar Meter lösen.

Wer den Streit schlichten will, muss vielmehr entscheiden und kommunizieren, welche der beiden konkurrierenden Nutzungsarten im Blockland denn nun gelten soll – und gegebenenfalls das Planungsrecht anpassen. Umweltsenator Reinhard Loske (Grüne) hat sich davor bislang gedrückt.

Die Abgeordneten hingegen, die das kritisieren und lautstark gegen die geplante Anlage zu Felde ziehen, sollten sich zu allererst an die eigenen Nase fassen. Denn ob ein lauter, staubender Schredder und ein Bauschuttlager im De-facto-Naherholungsgebiet Blockland rechtlich zulässig sind oder nicht, hängt in erster Linie an den Bebauungs- und Flächennutzungsplänen. Die kann man jederzeit ändern: in der Stadtbürgerschaft.