Entschärfer haben Recht auf Prämie

ARBEITSRECHT Wenn der Zünder noch dran ist, gibt es Extra-Geld für den Transport von Bomben

Das Bundesarbeitsgericht hat der besonderen Gefahr Rechnung getragen, die mit dem Entschärfen von Bomben verbunden ist. Der Zehnte Senat in Erfurt gestand den Sprengmeistern in Niedersachsen am Mittwoch bereits für den Transport von Bomben mit Zündsystemen eine Sonderprämie zu. Für die reine Sprengung einer Bombe müsse dieser Bonus jedoch nicht gezahlt werden (10 AZR 698/13).

Im konkreten Fall klagte ein Sprengmeister, der 2011 mit seinen Kollegen 104 Wasserbomben in Wilhelmshaven unschädlich gemacht hatte. Die Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg waren im Watt geborgen, zu einer Sandbank gebracht und schließlich gesprengt worden.

Der Kläger verlangte daraufhin vom Land eine Sonderprämie von rund 59.000 Euro. Sein Tarifvertrag sieht für die Entschärfung einer Bombe mit Langzeitzünder eine Gefahrenzulage von 567 Euro vor. Die Sonderprämie erhält jeder Arbeitnehmer, der an der Entfernung des Zünders oder beim Transport der noch nicht entschärften Bombe mitarbeitet.

Die Sprengung einer Wasserbombe sei im Tarifsinn jedoch nicht mit der Entschärfung gleichzusetzen, erklärte das Gericht. Bei einer Sprengung werde die Bombe einschließlich des Zünders vernichtet, bei einer Entschärfung müsse der Zünder entfernt und direkt an der Bombe gearbeitet werden. Dafür sei die Sonderprämie gedacht.

Ob der 62-Jährige nun die Sonderprämie für den Transport erhält, ist offen. Die Bundesrichter verwiesen seinen Fall an das Landgericht zurück. Dieses müsse klären, ob die Wasserbomben derartige Zünder hatten.  (dpa)