Frauen vermehrt am Steuer

FRAUENFÖRDERUNG Nach dem jüngsten Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz steigt der Frauenanteil im öffentlichen Dienst. Aber: Je höher die Position, desto weniger Frauen sind in Landeseinrichtungen vertreten

Auf Positionen für Juristen bewerben sich in Berlin mehr Frauen als Männer

VON MIRJAM SCHMITT

Der Frauenanteil in den Berliner Landesbehörden ist in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. Weiterhin gering ist der Zuwachs an Frauen in Spitzenpositionen. Das geht aus dem 10. Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG) hervor.

Das LGG trat 1991 in Kraft. Es verpflichtet Landeseinrichtungen zur aktiven Gleichstellung von Frauen und Männern. Die regelmäßigen Berichte sollen seine Umsetzung dokumentieren.

Aktuell arbeiten mehr Frauen im öffentlichen Dienst als Männer. Im höheren Dienst etwa stieg der Frauenanteil zwischen 2000 und 2010 von 48,4 Prozent auf 56,5 Prozent. „Das hängt mit der Bestenauslese im öffentlichen Dienst zusammen“, sagt Marianne Rühl-Andresen, Referentin für Frauen-und Gleichstellungspolitik in der Senatsverwaltung für Wirtschaft und Frauen. Demnach wird bei der Auswahl der Beschäftigten kein Unterschied zwischen Alter, Geschlecht und Herkunft gemacht.

Die Auswahl erfolgt nach Leistung. Frauen hätten die besseren Universitätsabschlüsse, gerade auf Positionen für Juristen würden sich mehr Frauen bewerben, so Rühl-Andersen. In der niedrigsten Besoldungsstufe des höheren Dienstes – A 13 – ist der Frauenanteil zwischen 2000 und 2010 von 57,5 Prozent auf 64,6 Prozent gestiegen. Doch je höher die Position, desto weniger Frauen sind vertreten. Zwar gibt es inzwischen mehr Frauen in der höchsten Besoldungsstufe, der Anteil liegt aber immer noch bei lediglich 32,2 Prozent. In den oberen Landesbehörden sind 25,4 Prozent der AbteilungsleiterInnen Frauen.

Am Donnerstagabend äußerte sich Frauen-und Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) zur Gleichstellungspolitik des Senats. Berlin sei das einzige Bundesland, das sein Gleichstellungsgesetz geändert habe, sagte Wolf laut einem vorab veröffentlichten Manuskript. Das sei ein großer Fortschritt.

Im November 2010 sind Änderungen am LGG in Kraft getreten. Unter anderem müssen seitdem Vorstands-und Geschäftsführerposten landeseigener Unternehmen und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligungen des Landes öffentlich ausgeschrieben werden, wenn Frauen unterrepräsentiert sind. Anlass der Gesetzesänderung war die Besetzung eines Vorstandspostens bei der BVG vor drei Jahren. Das Unternehmen suchte einen neuen Finanzvorstand. Der Aufsichtsrat besetzte die Stelle mit dem hausinternen Kandidaten Henrik Falk, obwohl der Vorstand des BVG ausschließlich mit Männern besetzt war. Seit der Gesetzesänderung ist ein solches Vorgehen nicht mehr möglich. In einem ähnlichen Fall müsste die Stelle ausgeschrieben werden.

Die frauenpolitische Sprecherin der Berliner Grünen, Christine Wübbena, erklärt gegenüber der taz, die gesetzliche Regelung zur Förderung von Frauen in landeseigenen Betrieben alleine reiche nicht. Sie müsse auch umgesetzt werden: „Von der Spitze muss eine Ansage kommen. Das haben wir bei Senator Wolf in der letzten Legislaturperiode vermisst“, sagte sie. Weiterhin forderte sie ein Klagerecht für Verbände, falls die gesetzliche Regelung nicht eingehalten wird.

Zwei große Landesbetriebe werden inzwischen von Frauen geführt: Vera Gäde-Butzlaff ist seit 2007 Vorstandschefin der Berliner Stadtreinigung (BSR), Sigrid Evelyn Nikutta steht seit 2010 an der Spitze der BVG.