■ Erste angemessene Haftstrafe für deutschen Päderasten
: Das rechte Lattenmaß

Norbert V. (57) aus Berlin, Thomas B. (32) aus Iserlohn, Bernd N. (37) aus Worms, Karl Heinz N. (36) aus Eberswalde — deutsche Männer aus deutschen Landen, die eines gemeinsam haben: Sie alle wurden seit 1994 wegen sexuellen Kindesmißbrauchs in Südostasien festgenommen. Auf den Philippinen und in Thailand wurden ihnen hohe Strafen angedroht. Thomas B. gelang Anfang Februar die Flucht aus Manila, wo er für 51 Jahre in den Knast wandern sollte. Auf Norbert V. warten 5 bis 15 Jahre in einem thailändischen Gefängnis. Der als Kindersextourist getarnte TV-Journalist Christian Sterley überführte ihn Ende Januar in Pattaya der Zuhälterei von Kindern.

In Bangkok wurden jetzt über den 36jährige Karl Heinz N. 43 Jahre Haft verhängt – wegen sexuellen Mißbrauch von vier Jungen im Kindesalter. Die Strafe ist hart ausgefallen.

Thailand macht Ernst. Seit Jahren kündigt seine Regierung an, sich vom Image als Sextourismusland zu reinigen. Pattaya, einst das Eldorado der Sextouristen, wird seit 1994 zu einem Familienferiendomizil aufgemöbelt. Genützt hat das bisher nichts. Mit den Kindern der Urlauberfamilien kamen auch die Mädchen und Jungen, mit denen weiterhin die Sextouristen versorgt werden. Nahezu 800.000 Kinder werden mittlerweile allein in Thailand mißbraucht. Und das Geschäft boomt zunehmend, in ganz Südostasien. Die Latte, mit der nun auch in Thailand das Strafmaß der Täter bemessen wird, kann angesichts dieser erschreckenden Zahlen daher gar nicht hoch genug sein.

Bisher ist Thailands Regierung gegenüber ausländischen Straftätern mehr als kulant gewesen. Während die Nachbarländer Malaysia, Singapur und die Philippinen sogar Todesurteile aussprachen, wurden Päderasten dort gelegentlich zu wenigen Monaten Gefängnis verurteilt. Mit dem nun gefällten Urteil dürfte es ihnen an Thailands Stränden jetzt heißer werden. Vier Jahrzehnte Knast in Thailand sind wahrlich keine rosigen Aussichten.

Das Urteil müßte den bundesdeutschen Gerichten zu denken geben. Sie sollten den Kindersextouristen nun auch hier ein Signal setzen: Seit September 1993 besteht die Möglichkeit, Deutsche, die sich im Ausland nach bundesdeutschem Recht des Kindesmißbrauchs strafbar machen, auch hierzulande zu verurteilen. Bis heute wurde bei mehr als 15 anhängigen Fällen in der Bundesrepublik aber lediglich ein 42jähriger Frührentner aus Altötting in Oberbayern zu lächerlichen acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Petra Welzel