Bewag-Verkauf im Dreierpack?

■ Alle drei Bewerber, Veba, Viag und Southern Company, sollen ein Stück vom Energiekuchen bekommen. Senat und Parlament sollen Anfang April entscheiden

Beim Poker um die Bewag ist möglicherweise eine Vorentscheidung gefallen. Die landeseigenen 50,8 Prozent der Anteile sollen nach Presseberichten unter den drei Bewerbern aufgeteilt werden. Beim Verkauf sollen demnach die beiden deutschen Stromgiganten Veba (Preag) und Viag (Bayernwerk) ebenso berücksichtigt werden wie der US-Stromkonzern Southern Company.

Neben der Höhe des Kaufpreises ist auch unklar, welches Unternehmen in dieser Konstellation wie viele Anteile erhalten soll oder wer in Zukunft in der Berliner Energiepolitik das Sagen hat. Möglich wäre eine gemeinsame Steuerung des Unternehmens durch die drei beteiligten Konzerne ebenso wie der jeweils unabhängige Erwerb.

Die Uhr für den Deal ist eigentlich schon abgelaufen, denn nach den Regeln der Haushaltswirtschaft hätte der Verkauf bis Ende Februar vollzogen sein müssen, um für das Haushaltsjahr 1996 kassenwirksam zu werden. Nun sollen die Verträge Anfang April durch den Senat und durch das Abgeordentenhaus bestätigt werden. Doch die Fraktionen von CDU und SPD haben angekündigt, ein besonderes Auge auf das Verhandlungsergebnis zu werfen. Für unwahrscheinlich hält einen solchen Dreierpack allerdings der Energieexperte Lutz Mez von der „Forschungsstelle Energiepolitik der Freien Universität“. Schließlich verfolgten die deutschen und die ausländischen Bewerber völlig entgegengesetzte Interessen: „Beide Seiten sind bereit, einen strategischen und damit höheren Preis zu zahlen, um die Gegenseite von dem Handel auszuschließen.“ Der Zuschlag für alle drei Interessenten sei daher finanziell für das Land Berlin sicherlich die schlechteste Lösung.

Grünes Licht von den Wettbewerbshütern bekommt auch das Dreierpack nicht automatisch. „Je mehr die Preag beteiligt wird, desto schlechter“, heißt es vom Bundeskartellamt. Für den Fall, daß einer der Konzerne nach dem Verkauf die Kontrolle über die Bewag übernimmt oder die drei Käufer in einem Konsortialvertrag ihre Geschäftspolitik abstimmen, sei aber die EU-Kommission in Brüssel zuständig. Möglicherweise hoffen die deutschen Stromkonzerne, bei einem Verfahren aus Brüssel weniger kartellrechtliche Probleme zu bekommen, als dies beim Bundeskartellamt der Fall wäre. Bernhard Pötter