Wollkämmerei darf qualmen und squeezen

Gericht weist Klagen gegen Müllverbrennung ab. Kleinaktionäre stimmen Vergleich zu – für drei Cent mehr pro Aktie

AnwohnerInnen in Blumenthal müssen den Betrieb der Plastik- und Sondermüllverbrennungsanlagen der Bremer Wollkämmerei (BWK) hinnehmen. Das Bremer Verwaltungsgericht wies die Klagen zweier Anwohner gegen die behördliche Betriebsgenehmigung für die beiden Öfen jetzt ab.

Man sehe „keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Möglichkeit, dass der genehmigte Betrieb der Anlagen zu schädlichen Umwelteinwirkungen und erheblichen Belästigungen durch Schadstoffe, Gerüche und Lärm führen könnte“, teilte das Verwaltungsgericht mit. Insbesondere wirke sich der prognostizierte Schadstoffausstoß beider Anlagen nicht auf die bereits vorhandene mäßige Umgebungsbelastung in Blumenthal aus. Baurechtlichen Nachbarschutz könnten die KlägerInnen, die 500 und 800 Meter entfernt wohnen, ebenfalls nicht in Anspruch nehmen. Die Bürgerbewegung Blumenthal und umzu, die die Klagen initiiert hatte, wollte das Urteil diese Woche noch nicht kommentieren.

Auch im Streit mit ihren – ehemaligen – AktionärInnen konnte die Bremer Wollkämmerei einen Erfolg vermelden. Auf der Hauptversammlung im August hatte der Hauptaktionär, die australische Elders Ltd., mit seiner Stimmenmehrheit die Übernahme sämtlicher Aktien verlangt. Die Klage von zwölf Kleinaktionären vor dem Bremer Landgericht gegen dieses „squeeze out“ endete in einem Vergleich: Statt 2,55 Euro zahlt Elders nun 2,58 Euro pro Aktie, aus Sicht der BWK steuerrechtlich drängende Handelsregister-Eintragungen können dafür noch in diesem Jahr vorgenommen werden.

Nicht ausgeschlossen ist weiterhin eine – nachträgliche – gerichtliche Überprüfung der Höhe der Barabfindung. Einige Kleinaktionäre werfen Elders vor, die BWK zu eigenen Gunsten bewusst heruntergewirtschaftet und den Wert des Unternehmens zum „squeeze out“ niedrig gerechnet zu haben.

sim