die rechtliche lage

In Italien ist im Jahr 2000 das weltweit schärfste Gesetz gegen Sportbetrug in Kraft getreten. Mit ihm wurde der Kampf gegen das Doping zur Staatsangelegenheit. Nicht nur die Hintermänner, die die Beschaffung und Verabreichung von Dopingsubstanzen organisieren, auch die dopenden Sportler selbst können so ins Fadenkreuz staatlicher Ermittler genommen werden. Überführte Athleten müssen mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren rechnen. Das Gesetz fand bislang nur äußerst selten Anwendung. Die italienische Sportministerin Giovanna Melandri hat vor kurzem angedeutet, der Staat wolle sich wieder aus der Verfolgung der Athleten zurückziehen und die Bestrafung von überführten Sportlern allein der Sportgerichtsbarkeit überlassen. Der Fall Basso ist der erste prominente Fall, bei dem durch den Druck des harten Gesetzes ein Athlet zu einem Geständnis gedrängt werden konnte. In den anderen großen Sportnationen müssen sich dopende Athleten nicht vor ordentlichen Gerichten verantworten. In Deutschland wird das Doping bislang durch das Arzneimittelgesetz geregelt. Kürzlich hat das Kabinett den Entwurf eines Antidopinggesetzes vorgestellt. Der Besitz von größeren Mengen an Dopingmitteln soll schon bald unter Strafe stehen. ARUE