Touristen ziehen um

FERIENWOHNUNGEN Nur eins von zehn Appartments wird laut dem Bezirk Mitte bleiben können

Ferienwohnungen sollen zur Ausnahme werden. „Es würde mich wundern, wenn wir mehr als zehn Prozent der Anträge auf weitere Zweckentfremdung stattgeben würden“, sagt Stephan von Dassel (Grüne), Stadtrat für Soziales und Bürgerdienste in Mitte, am Donnerstag der taz.

Drei Monate lang hatten Anbieter von Ferienwohnungen Zeit, diese beim zuständigen Bezirksamt anzuzeigen. Im Gegenzug erhielten sie dafür eine knapp zweijährige Bestandsgarantie. Am Donnerstag endete die Frist. Von nach Senatsschätzungen insgesamt 12.000 Ferienwohnungen in Berlin wurden den Ämtern jedoch nur ein Drittel gemeldet (taz berichtete). Hintergrund ist das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, das Ende 2013 in Kraft trat. So will der Senat den angespannten Wohnungsmarkt entlasten.

Noch bis April 2016 können Anbieter von Ferienapartments beantragen, diese darüber hinaus gewerblich nutzen zu dürfen. Sie müssen glaubhaft argumentieren, dass ihr privates Interesse am betreffenden Wohnraum das öffentliche Interesse übersteigt. „Es geht um die Frage: Ist das Apartment eine klassische Wohnung, die durch ihre gewerbliche Nutzung dem Wohnungsmarkt entzogen wird?“, sagt von Dassel. Sei dies der Fall, müsse man sie in den Markt zurückführen.

Chancen auf eine Genehmigung können sich Eigentümer von Ferienwohnungen dann machen, wenn etwa die Räume ursprünglich nicht zu Wohnzwecken gebaut wurden. Außerdem kann der Bezirk eine Genehmigung erteilen, wenn von der gewerblichen Nutzung die wirtschaftliche Existenz des Betreibers abhängt. Das trifft laut Gesetz jedoch nicht zu, wenn die Grundlage dafür Ferienapartments sind.

Wird der Betrieb auch nach einem ersten Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nicht eingestellt, würden die Ämter drastischere Maßnahmen ergreifen, so von Dassel. Er fügt hinzu: „Wie weit das gehen könnte, weiß ich noch nicht“. MATTHIAS BOLSINGER