Dem inneren Kampfhund geschuldet

Betr.: „Hamburgensien hinter Gittern“, taz hamburg vom 14. 2. 2007

Im bundesrechtlich geregelten Jugendstrafverfahren steht aus gutem Grund der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Aus der Sicht des Justizsenators ist das anscheinend weicheiiger Schwachsinn; beim Jugendstrafvollzug hält er einen Anspruch der Gefangenen auf Bildung für „ein wenig überspitzt“. Einen Zusammenhang zwischen Erziehung, Bildung und (Re-)Sozialisierung – bzw. der Befähigung, nach der Entlassung ein Leben ohne Straftaten zu führen – gibt es für Carsten Lüdemann offensichtlich nicht.

Eigentlich nicht anders zu erwarten, steht der so freundlich und aufgeschlossen wirkende Jurist doch ganz in der Tradition seines schillernden Vorgängers Roger Kusch – oder ist er vielleicht gar kein „scharfer Hund“, sondern „will bloß spielen“? Wenn „jedes Land auf Grund der Föderalismusreform ein eigenes Gesetz machen kann“, wird man das doch mal ausprobieren dürfen; die Justizbehörde will schließlich auch mal zeigen, was sie kann, und neue Spielzeuge haben eben einen besonderen Reiz. Doch ganz gleich, ob das Gesetz nun dem Kind im Manne oder dem inneren Kampfhund geschuldet sein wird: Die bisherigen Umrisse versprechen nichts Gutes. HOLGER GUNDLACH