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Klimaapostel von Beust

Auf einer Klimakonferenz im Hotel Grand Elysée verriet Bürgermeister Ole von Beust gestern Einzelheiten seines geplanten Klimaschutz-Konzepts. So soll die Nutzung regenerativer Energien von derzeit zwölf auf 25 Prozent steigen. Bei den Dienstwagen werde die Stadt auf Fahrzeuge mit „hervorragender CO2-Zertifizierung“ umsteigen. Mit der Wohnungswirtschaft sollen Maßnahmen zur Wärmedämmung verabredet werden, auch hier sollen die städtischen Behörden mit gutem Beispiel voran gehen. Von Beust schlug vor, die Laufzeit der Atomkraftwerke um fünf Jahre zu verlängern und die Hälfte des Gewinns von geschätzt mehr als einer Milliarde Euro dem Klimaschutz zur Verfügung zu stellen.

Brandursache geklärt

Die Ursache für den Brand in einer Asylbewerber-Unterkunft in Hamburg-Volksdorf ist geklärt. Nach Angaben der Polizei hatte ein Sechsjähriger am Sonntag mit Papier gezündelt und dadurch das Feuer ausgelöst. Der kleine Junge, der bei dem Brand verletzt worden war, habe den Beamten gestanden, mit Feuer gespielt zu haben. Bei den Löscharbeiten war laut Polizei auch ein Feuerwehrmann verletzt worden. In dem Gebäude leben normalerweise rund 110 Menschen.

Wettverbot bleibt

Vermittler privater Sportwetten müssen ihre Arbeit in Hamburg mit sofortiger Wirkung einstellen. Das Oberverwaltungsgericht wies im Eilverfahren Beschwerden privater Wettanbieter gegen entsprechende Entscheidungen des Hamburger Verwaltungsgerichts zurück. Damit gilt das von der Finanzbehörde bereits ausgesprochene Verbot der Vermittlung privater Sportwetten. Ob ein Hauptsacheverfahren folgt, ist laut Gericht bislang unklar. Bei den so genannten Oddset-Wetten werden Wetten zu festen Gewinnquoten an Anbieter vermittelt, die in einem anderen EU-Staat, etwa in Österreich oder Malta, eine Konzession besitzen. Die momentane gesetzliche Regelung des staatlichen Wettmonopols in Hamburg genüge zwar nicht den Anforderungen des Grundrechts der Berufsfreiheit, betonten die Richter. Das Bundesverfassungsgericht habe aber bis Ablauf der von ihm gesetzten Übergangsfrist bis Ende 2007 das staatliche Sportwettmonopol aufrechterhalten, wenn es zugleich zur Eindämmung der Spielsucht genutzt werde (1 Bs 378/06). TAZ / DPA