taz intern

Prozess gewonnen

Corinna Schumacher, die Frau des ehemaligen Rennfahrers Michael Schumacher, ist mit einer Klage gegen die taz und das ZDF gescheitert. Beiden Medien sollte untersagt werden, ein Foto, das Corinna Schumacher auf dem Weg in die Klinik von Grenoble zeigt, zu veröffentlichen. Das Landgericht Köln hat das abgewiesen. (Az. 28 O 167/14)

Zuvor war mehreren Medien die Veröffentlichung solcher Fotos untersagt worden – auch vom Landgericht Köln. Doch bei den Beiträgen von taz und ZDF sei die Berichterstattung „anders zu beurteilen“ als bei „rein unterhaltenden Beiträgen“, urteilten die Richter. Es wurde das Verhalten der Medien nach dem Skiunfall von Michael Schumacher kritisch betrachtet. „Die Berichterstattung dient damit nicht lediglich der Befriedigung von Neugier und der Unterhaltung der Leser“, schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung. „Sie leistet vielmehr einen erheblichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung, indem der Leser in die Lage versetzt wird, sich selbst ein Urteil darüber zu bilden, ob er diese Berichterstattung wünscht.“

Schumachers Anwalt argumentierte, dass für die Medienkritik das Foto nicht hätte benutzt werden müssen, vielmehr sei die Medienkritik nur ein „Feigenblatt“ gewesen.

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