Kolpingwerk muss zahlen

ENTWICKLUNGSHILFE Korruptionsvorwürfe wohl nicht bestätigt, dennoch Rückforderung von Steuergeld

KÖLN dpa | Das katholische Kolpingwerk muss nach Vorwürfen gegen einen Partner in Paraguay Entwicklungshilfegelder zurückzahlen. Das Bundesentwicklungsministerium sehe nach einer Sonderprüfung der Projekte von 2002 bis 2007 laut internem Bericht zwar keine Veruntreuung von Steuergeldern und keine Korruption von Mitarbeitern der Stiftung in Paraguay. Dennoch sei mit einer Rückforderung von bis zu 300.000 Euro zu rechnen, sagte Hans Drolshagen, Geschäftsführer der Sozial- und Entwicklungshilfe des Kolpingwerkes (SEK), am Mittwoch.

Grund für die Rückzahlung seien vor allem fehlende Genehmigungen beim Bau eines Berufsbildungszentrums. „Der Partner hat in Paraguay größer gebaut als geplant und dazu teils keine Genehmigung gehabt“, sagte Drolshagen. Zudem wurden Bundesmittel mitunter anders eingesetzt als genehmigt und administrative Schwächen fielen auf. Die SEK habe auf die „eigenständig vorgenommene Mittelbewirtschaftung“ zu zögerlich reagiert.

„Das Ministerium hat keinen Vertrag mit dem Partner vor Ort, sondern mit uns. Wir stehen für das Projekt gerade. Wir haben das Geld bekommen, weitergegeben – und wir werden nun haftbar gemacht“, so Drolshagen.