Gutachten zum Todessprung fertig

DORTMUND taz ■ Mehr als dreieinhalb Jahre nach dem tödlichen Unfall eines 31-jährigen Bungeespringers liegt nun das zweite lang erwartete Gutachten vor. Oberstaatsanwältin Ina Holznagel bezeichnete den Bericht als ein „epochales Werk“. Es handele sich um ein „richtiges Buch mit Kurven, Zahlen, Tabellen und Fotos“. Dieses Datenmaterial soll die Umstände des ersten tödlichen Bungeesprungs in Deutschland erhellen und klären, warum das Seil des Bungeespringers im freien Fall riss statt zurückzuschnellen.

Erwartet worden waren die Ergebnisse schon früher: Vor mehr als zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft einen Gutachter damit beauftragt. Der hatte die letzte Frist im Januar aus Krankheitsgründen verstreichen lassen (taz berichtete). Er habe aufwändige Untersuchungen anstellen müssen, berichtete Holznagel. Was er herausgefunden hat, soll noch länger geheim bleiben. „Wir werden inhaltlich nicht Stellung nehmen, bevor sich nicht alle Verfahrensbeteiligten das Gutachten in Ruhe angeguckt haben“, sagte Holznagel.

Die Staatsanwaltschaft wird das neue Gutachten nun an das Landgericht weiterleiten. Deren Beschwerdekammer muss dann klären, ob die Verdachtsmomente ausreichen, um vor dem Amtsgericht eine Hauptverhandlung gegen den Betreiber der Sprunganlage zu führen.

Im März 2005 hatte das Amtsgericht dies noch abgelehnt, weil das damals vorliegende Gutachten aus rechtlichen wie tatsächlichen Gründen nicht überzeugend gewesen sei. Unter anderem hieß es damals, der Gutachter sei möglicherweise befangen gewesen. KATHARINA HEIMEIER