UNTERM STRICH

Ende Juli schrieb Simon Rothöhler bei uns einen Text über mögliche Auswirkungen von Drohneneinsätzen mit Filmkameras – ein weites Feld zwischen filmästhetischen Meisterleistungen und allgegenwärtiger Überwachung öffnet sich da schließlich. In den USA, darum ging es in dem Artikel, war die Rechtslage für Dreharbeiten mit Drohnen lange unklar. Nun hat die US-Bundesbehörde für Luftfahrt entschieden: Der Einsatz von Drohnen bei Filmdrehs wird erlaubt. Es gibt dabei eine Reihe von Bedingungen. Unter anderem muss der Drehset in sich geschlossen sein – Drohnendrehs in öffentlichen Straßen oder Plätzen werden also verboten –, und ein lizenzierter Pilot muss die Drohne steuern. Der Filmzeitschrift Variety war das gleich eine große Meldung wert. Zuletzt sind US-Produktionen wie „The Expendables 3“ teilweise nach Bulgarien ausgewichen, weil Drohneneinsätze da niemanden scherten.

Interessante Meldung zu Michael Chodorkowski: Seine Buchagentin Galina Dursthoff lässt wissen, dass die Anfang September in einer Höhe von 20.000 Exemplaren im Moskauer Verlag Alpina erschienene erste Auflage des russischen Texts von „Meine Mitgefangenen“ schon nach zwei Wochen vergriffen war, die zweite Auflage ist in der Auslieferung. Es scheint also immerhin durchaus noch regimekritische Buchkäufer in Moskau zu geben.

Außerdem: Christian Petzold hat beim Filmfestival San Sebastián in Spanien mit „Phoenix“ den Preis der internationalen Filmkritik gewonnen.