Keine Antworten

BINATIONAL Über den Umgang mit Verdachtsfällen von Scheinehe will der Senat weiter wenig sagen

Weiterhin wenig auskunftsfreudig zeigt sich der rot-grüne Senat bei Fragen zur „Praxis der Scheineheermittlung“. Auf eine Kleine Anfrage der Grünen jedenfalls wusste der Senat keine Zahlen zu nennen. Wie oft es vorkommt, dass ein Paar der Scheinehe verdächtigt wird? Wie oft diese festgestellt wird? Wie oft dazu von der Ausländerbehörde mit Hilfe des umstrittenen, als geheim deklarierten Fragebogens ermittelt wird? Zu all dem heißt es: „Diese Frage kann nicht beantwortet werden. Statistische Angaben liegen nicht vor.“

Eine „Scheinehe“ führen Paare laut Bundesverwaltungsgericht, wenn sie geheiratet haben, um der ausländischen PartnerIn „ein sonst nicht zu erlangendes Aufenthaltsrecht zu verschaffen“. Verdächtig erscheinen dabei jene binationalen Paare, die keine für beide verständliche Sprache sprechen, sich nur „auffallend kurz“ begegnet sind oder bei denen die ausländische PartnerIn früher illegal oder geduldet in Deutschland gelebt hat.

Für die gibt es bei der Innenbehörde einen Fragebogen „zur Feststellung der ehelichen Lebensgemeinschaft“. Der aber sei nicht fix, schreibt der Senat jetzt, vielmehr gebe es einen „Fragenpool“, der den „unterschiedlichen Lebenssituationen“ angepasst werde. Dann kann gefragt werden, wann der Müll geleert wird, ob der Gatte Geschenke mitbringt, wo die Wäsche getrocknet wird, ob man sich Kosenamen gibt und was man beim zweiten Treffen gemacht hat.

Von den rund 2.500 bis 3.000 Ehen, die jährlich im Lande Bremen geschlossen werden, ist etwa jede fünfte binational. Die würden in Bremen „fast grundsätzlich“ der Scheinehe verdächtigt, sagt Jörg Wegner, Vorsitzender des Verbandes binationaler Familien und Partnerschaften. Laut Bundesinnenministerium wurde 2009 gegen 1.698 Personen ermittelt. mnz