Kauf verschludert

Wissenschaftlicher Parlamentsdienst sieht klaren Rechtsverstoß beim Grundstückskauf am Technikmuseum

Eines ist inzwischen klar: Es wurde geschludert. Seit Monaten sorgt der vom Senat getätigte Kauf eines Grundstücks am Deutschen Technikmuseum für Schlagzeilen und Unstimmigkeiten im Abgeordnetenhaus. In einem vom Wissenschaftlichen Parlamentsdienst (WPD) erstellten Gutachten wurde nun bekannt, das bei dem umstrittenen Kauf gegen geltendes Haushaltsrecht verstoßen wurde. „Der Senat war haushaltsrechtlich nicht befugt, den städtebaulichen Rahmenvertrag mit der Vivico zu schließen“, heißt es.

Bereits im September 2005 hatten sich das Land Berlin als Käufer und die Vivico Immobiliengesellschaft als Verkäufer in einem Rahmenvertrag zu dem Deal verpflichtet. Für 5,5 Millionen Euro sollte das 3,4 Hekar große Areal den Besitzer wechseln. Die Finanzierung schien zu stehen: Schon im April selbigen Jahres hatte der englische Unternehmer Glenn Lacey dem damaligen Kultursenator Thomas Flierl (PDS) zugesichert, den Kauf des Grundstücks durch eine zweckgebundene Schenkung zu finanzieren.

Der Haken: Das versprochene Geld traf nicht ein, und die schriftliche Zusage Laceys war nicht notariell beurkundet worden. Stattdessen enthielt der Vertrag eine Schutzklausel, die den Schenkenden im Falle der Zahlungsunfähigkeit vor rechtlichen Konsequenzen schützen sollte. Planmäßig unterschrieb Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD) im September 2005 den Rahmenvertrag mit Vivico – obwohl die erste Schenkungsrate in Höhe von 3 Millionen Euro noch nicht gezahlt wurde. Auch versäumte es der Senat, die sogenannte Verpflichtungsermächtigung im Abgeordnetenhaus zu beantragen. Diese ist generell bei Käufen vorgeschrieben, die sich auf spätere Haushaltsjahre auswirken. Als im Dezember 2006 – fast ein Jahr nach Fälligkeit der zweiten Spendenrate – klar war, dass von Lacey kein Geld eintreffen würde, fasste der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses den Beschluss, das Geld aus dem eigenen Haushalt zu finanzieren.

Um das haushaltsrechtliche Vorgehen zu prüfen, beantragten die Grünen und die CDU noch im selben Ausschuss eine Sonderprüfung durch den Rechnungshof. Nachdem diese von der rot-roten Koalition abgelehnt wurde, bat die CDU-Fraktion den WPD um die Erstellung des nun vorliegenden Gutachtens. Der WPD bestätigte nun: Der Senat habe wohl keine Verpflichtungsermächtigung gestellt, weil man gutgläubig von der Tilgung des Kaufbetrags durch die Spende ausging. „Die Ermächtigung muss man aber trotzdem stellen“, so eine Referentin des WPD gegenüber der taz.

Uwe Goetze, haushaltspolitischer Sprecher der CDU, kann sich über das Gutachten nur bedingt freuen: „Das Geschäft selber ist ja gegessen“, sagt er. Für die Zukunft gelte es, der Opposition mehr Rechte einzuräumen, etwa Prüfungen durch den Rechnungshof als Minderheiten-Recht durchzusetzen. „Bisher sind die Schwerter ja stumpf“, so Goetze. „Wir müssen sie erst mal schärfen.“ NANA GERRITZEN