Kein drittes Geschlecht

ENTSCHEID „Inter“ beziehungsweise „divers“ sind keine zulässigen Angaben im Personenstandsgesetz

Das Amtsgericht Hannover hat einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von „weiblich“ in „inter“ oder „divers“ abgelehnt. Nach dem Personenstandsgesetz seien die Angaben „inter“ beziehungsweise „divers“ gesetzlich nicht vorgesehen, begründete die zuständige Richterin in dem schriftlichen Verfahren, wie das Amtsgericht Hannover mitteilte. Möglich seien die Angaben „weiblich“, „männlich“ oder gar keine Angabe.

Antragsteller war ein 25-jähriger Mensch, der sich Wanja nennt und in Gehrden bei Hannover geboren wurde. Er wird von der Gruppe „Kampagne Dritte Option“ unterstützt. „Wir haben mit der Entscheidung gerechnet und werden auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen“, sagte ein Sprecher der Gruppe.

Nach Schätzungen leben rund 80.000 Menschen ohne klar bestimmbares Geschlecht in Deutschland. Betroffenen-Verbände bemühen sich um Aufklärung und Gleichberechtigung. Sie lehnen frühe operative Eingriffe zur Geschlechterbestimmung als menschenrechtswidrig ab. Eine Gesetzesänderung auf Empfehlung des Deutschen Ethikrates ermöglicht es seit November, Kinder zunächst ohne Geschlechtsangabe ins Geburtenregister einzutragen.  (dpa)