Hannemann kämpft weiter

PROZESS Landesarbeitsgericht verhandelt über einen Eilantrag der „Hartz-IV-Rebellin“ gegen die Stadt

Nun hat das Landesarbeitsgericht das Wort: Heute verhandeln die Richter über den Antrag auf eine Einstweilige Verfügung von Inge Hannemann gegen die Sozialbehörde. Die als „Hartz-IV-Rebellin“ bekannt gewordene, vom Dienst suspendierte Arbeitsberaterin wehrt sich gegen die Entscheidung der Stadt, ihr eine andere Tätigkeit im Referat zur Eingliederung Schwerbehinderter beim Integrationsamt zuzuweisen.

Die 46-Jährige befürchtet, dass ihr mit dieser Entscheidung „Rechte zur Fortsetzung des Rechtstreits“ in ihrem parallel laufenden Verfahren gegen ihren Arbeitgeber „Team Arbeit“ genommen werden sollen.

Von ihrem eigentlich Job suspendiert wurde Hannemann im April 2013, nachdem sie Hartz-IV-Sanktionen als „menschenunwürdig“ gegeißelt und sich geweigert hatte, gegen jugendliche Arbeitslose Sperren zu verhängen, die einen Beratungstermin nicht wahrnahmen.

Zudem pocht Hannemann darauf, gar nicht über die notwendige Qualifikation für die neue Aufgabe zu verfügen. Das Integrationsamt hatte jedoch eine umfassende Einarbeitung zugesichert. Deshalb sahen die Arbeitsrichter in erster Instanz keine Eilbedürftigkeit für eine Einstweilige Verfügung. Die Zuweisung der neuen Tätigkeit beim Integrationsamt bedeute für Hannemann keinen Nachteil im parallelen Verfahren gegen „Team Arbeit“.  KVA

11.30 Uhr, Arbeitsgericht, Osterbekstraße 96, Saal 407