Eilantrag gegen Verbot

AUFMARSCH Die Veranstalter des Hooligan-Aufmarsches in Hannover wehren sich juristisch gegen das Verbot durch die Polizei

Am Dienstagmittag lag er im Verwaltungsgericht Hannover vor: Der Eilantrag gegen das Verbot des Marsches der „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) am 15. November in Hannover. Schon am Freitag hatte das Netzwerk der HoGeSa auf ihrer Webseite verkündet, gegen das Verbot durch die Polizei, die in Hannover auch die Versammlungsbehörde ist, juristisch vorzugehen. Die Veranstalter erklärten, bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Ihr Losung für die Szene: „Haltet euch den 15. November frei, organisiert Anreisemöglichkeiten.“

Am Montag hatte der Anmelder aus Bochum die Verbotsverfügung für den Marsch unter dem Motto „Europa gegen den Terror des Islamismus“ erhalten. Die Polizei begründete das Verbot damit, dass der Marsch nicht alleine der politischen Meinungsäußerung diene, sondern dass ein „dominierender Teilnehmerkreis die gewalttätige Auseinandersetzung“ suchen würde. Eine Annahme, die der Anmelder nun anfechtet.

Ein „Heimspiel“ wird der Marsch für die HoGeSa – wenn er erlaubt wird – nicht werden: Die „Ultras & Hooligans des Hannoverschen Sportvereins von 1896“ erteilten der HoGeSa-Fraktion eine Absage: „Egal, ob nun Nazis, Bullen, heuchlerische Funktionäre aus Sport und Politik, sensationsgeile Medienvertreter, Linksfaschisten oder religiöse Fanatiker. Wir haben auf alle keinen Bock“, schreiben sie.

Auf der Webseite der HoGeSa wird allerdings auch vorgeschlagen, einen „Flashmob“ ohne Anmeldung in Hannover anzustreben oder „touristisch die interessante Stadt zu besuchen“.  AS