Abtreibungs-Ärzte sind keine Mörder

KARLSRUHE afp ■ Ärzte, die legal Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, dürfen von Abtreibungsgegnern im Internet nicht als „Mörder“ bezeichnet werden. Das OLG Karlsruhe verurteilte einen Abtreibungsgegner zur Unterlassung, der auf seiner Homepage Ärzte namentlich nannte und ihnen „Mord“ im Auftrag der Mütter vorwarf. Einer der Ärzte klagte dagegen mit Erfolg. Den Gynäkologen wurde moralische Verwerflichkeit vorgeworfen, weil sie „Embryonen töteten“. Auf der Homepage wurde Abtreibung mit der Vernichtung von Juden verglichen und zum „Gebet“ für die „pervertierten Ärzte“ aufgerufen. Dies verstößt laut OLG gegen das Persönlichkeitsrecht des Klägers.