„Familie verhielt sich vorbildlich“

URTEIL Fast vier Jahre Haft für den aus Syrien zurückgekehrten Islamisten. Lob für Angehörige

Frankfurt/Main dpa | Im ersten deutschen Prozess gegen ein Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ist der Angeklagte zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Das Frankfurter Oberlandesgericht sah es als erwiesen an, dass der heute 20-Jährige im Juli 2013 nach Syrien gereist war, um mit dem IS gegen das Regime von Machthaber Baschar al-Assad zu kämpfen. Der Deutsche mit Wurzeln im Kosovo hatte gestanden, in Syrien auch an Kampfeinsätzen teilgenommen zu haben.

Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigung hatten sich vor Prozessbeginn auf eine Strafe zwischen dreieinviertel und viereinviertel Jahren geeinigt. Voraussetzung war, dass der Angeklagte umfassend aussagt. In dem Prozess räumte Kreshnik B. ein, dass er zwei Treueeide auf den IS geschworen hatte und am Sturmgewehr ausgebildet wurde. Er sei auch bei Kampfeinsätzen gewesen, habe aber nicht auf Menschen geschossen.

„Der Angeklagte war nicht für seine Einstellung oder Verführbarkeit, sondern für seine Tat zu bestrafen“, betonte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel in seiner Urteilsbegründung. „Die Familie des Angeklagten hat sich vorbildlich verhalten“, lobte der Richter. Sie habe sofort nach der Ausreise Kontakt zu den Behörden aufgenommen, „ohne den Kontakt zu dem Angeklagten abreißen zu lassen.“ Kreshniks Entschluss, zurückzukehren, gehe auch auf das „ständige Bitten und Drängen der Angehörigen“ zurück.

Kreshnik B. war am 12. Dezember 2013 gleich nach der Landung in Frankfurt festgenommen worden. Das Urteil nahm der Mann mit dem für viele Salafisten typischen Kinn-Backen-Bart äußerlich gefasst entgegen. Es ist noch nicht rechtskräftig. Kreshnik B. bleibt aber wegen Fluchtgefahr in U-Haft.