Elektronische Fußfessel eingeführt

JUSTIZ Bremen und Niedersachsen beteiligen sich an Überwachungsstelle für entlassene Straftäter

Mit einer elektronischen Fußfessel sollen Gewalt- und Sexualverbrecher in Niedersachsen und Bremen künftig nach ihrer Haftentlassung überwacht werden. Kabinett und Senat beider Länder beschlossen am Dienstag, sich im Zuge der bundesweiten Einführung von Fußfesseln der dafür geplanten zentralen Überwachungsstelle der Länder anzuschließen. Diese soll ihre Arbeit ab kommendem Jahr in Hessen aufnehmen.

Per Funksignal meldet die Fessel, wenn sich ein Haftentlassener entgegen gerichtlicher Bewährungs- oder Führungsauflagen zum Beispiel Schulen oder Kindergärten nähert oder ein festgelegtes Gebiet verlässt. Die zentrale Überwachungsstelle schaltet je nach Schwere des Verstoßes den Justizsozialdienst oder gleich die Polizei ein. Zugleich wird der Straftäter per Vibrationsalarm gewarnt, dass er eine ihm gesteckte Grenze überschritten hat. Die mit Polizisten und Justizexperten besetzte Überwachungszentrale kann auch direkt mit dem Träger der Fußfessel Kontakt aufnehmen.

Wie Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) erklärte, spare die gemeinsame Einführung und Überwachung der Fußfesseln vor allem Geld. Das Land rechnet bei voraussichtlich rund 200 Fußfesselträgern mit jährlichen Kosten von etwa 1,2 Millionen Euro.

„Es kann immer und sofort festgestellt werden, ob ein auf Bewährung entlassener Straftäter sich an Auflagen hält“, sagte Busemann. „Was man nicht von der Fußfessel erwarten kann, ist, dass sie ein Allheilmittel ist, wir können nicht sagen, was der ehemalige Täter gerade tut.“

Ob die Fußfessel tatsächlich von einer neuen Straftat abschrecke, müsse gerade im Fall von Triebtätern bezweifelt werden, warnte der SPD-Abgeordnete Hans-Dieter Haase.

Zum Tragen der Fessel könne niemand gezwungen werden, sagte Busemann. Allerdings könne von der Zustimmung abhängen, ob ein rückfallgefährdeter Verbrecher vorzeitig in Freiheit kommt oder nicht. (dpa)