Rehabilitierung angestrebt

PRINZIP „Hartz-IV-Rebellin“ Inge Hannemann klagt nach dem Vergleich mit der Stadt weiter

Ich habe natürlich keine Illusionen, wieder dorthin zurückkehren zu können

INGE HANNEMANN

Der Rechtsstreit der Arbeitsvermittlerin und „Hartz-IV-Rebellin“ Inge Hannemann gegen das „Team Arbeit“-Jobcenter kann in die nächste Runde gehen. Trotz des gerichtlichen Vergleichs mit der Arbeitsbehörde, ihre Versetzung von der Berufsjugendagentur Altona ins Integrationsamt der Sozialbehörde zu akzeptieren, kann sie die Klage gegen ihre Suspendierung bei Team Arbeit fortführen. „Das Verfahren war ausgesetzt worden“, sagt Arbeitsgerichts-Präsidentin Eveline von Hoffmann der taz. „Die Klägerin kann das Verfahren nach dem Vergleich wieder aufleben lassen, obwohl es eigentlich für sie obsolet ist.“

Doch das war das Kalkül Hannemanns, die versucht hatte, gegen ihre Versetzung mit einstweiligen Verfügungen und der Klage vorzugehen. Dabei sei ihr bewusst gewesen, dass sie kaum eine Chance gehabt habe, denn die Stadt könne ihre Angestellten laut Direktionsrecht trotz fehlender Qualifikation einsetzen, wo sie wolle. „Wir hatten die Befürchtung, dass das Arbeitsgericht am Montag die Klage nach 15 Minuten Verhandlung abweist“, sagt Hannemann der taz.

Dadurch, dass das Gericht auf einen Vergleich gedrängt habe, sei dieses Verfahren jetzt abgeschlossen und das Parallel-Verfahren gegen das Jobcenter könne wieder aufleben.

„Ich habe natürlich keine Illusionen, wieder dorthin zurückkehren zu können“, sagt Hannemann. Ihr gehe es darum, notfalls vom Bundesarbeitsgericht feststellen zu lassen, dass ihre Suspendierung wegen der öffentlichen Kritik und ihres Handelns gegen die behördlich verordneten „menschenunwürdigen Hartz-IV-Sanktionen“ unberechtigt war.  KAI VON APPEN