Freisprüche im Henker-Prozess

Der Prozess um den Brandanschlag auf die rechte Szenekneipe Zum Henker im Oktober 2009 endete am Mittwoch mit Freisprüchen der beiden Angeklagten. Den Männern konnte keine aktive Beteiligung an dem Anschlag nachgewiesen werden, den die Rechten trotz entgegenstehender polizeilicher Ermittlungen ihren politischen Gegnern zugeschrieben hatten. Fest stand nur, dass ein Mann am Tatort war, dem anderen das Tatfahrzeug gehörte. Mehr Beweise gab es nicht. Den widersprüchlichen Zeugenaussagen der „sturzbetrunkenen Kreaturen“, so der Richter, aus dem Henker schenkte das Gericht wenig Glauben. Einen Antrag der Nebenklage, die nächtlichen Sichtverhältnisse am Tatort durch einen Polizisten prüfen zu lassen, hatte das Gericht abgelehnt. „Dort geht kein Polizist allein hin. Dazu braucht es zwei Hundertschaften.“ M. MAI