GEISEL WILL WOHNUNGS-UMWANDLUNGSVERBOT IM MÄRZ VORLEGEN
: Verodnung gilt nicht in der ganzen Stadt

Berlins Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel (SPD) will im März die Verordnung für das Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen im Senat vorlegen. Es werde jedoch nur in den 21 sogenannten Erhaltungsgebieten, also Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt, quer über die Stadt gelten, sagte Geisel am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Das Verbot betreffe laut Geisel rund 160.000 Wohnungen, in denen 300.000 Menschen lebten.

Der Senat strebe diese Neuregelung an, weil in den vergangenen Jahren die Zahl der Umwandlungen stark gestiegen sei. Seien 2011 rund 4.700 Wohnungen durch Umwandlungen dem Mietwohnungsmarkt entzogen worden, seien es 2014 schon 9.200 gewesen, sagte Geisel weiter. „Wir gehen davon aus, dass ohne ein Verbot die Zahl der Umwandlungen noch weiter steigen würde“, so der Senator. Das Ziel des Senats sei es, diesen Verdrängungswettbewerb zu begrenzen. Denn Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen seien auch durch das Umwandlungsverbot nicht pauschal ausgeschlossen in den Erhaltungsgebieten. Es gebe Ausnahmen, die von den Bezirken überprüft werden müssten. (dpa)