Regierung klagt gegen EU-Kommission

ENERGIE Waren es nun Beihilfen oder nicht, die Deutschland für Erneuerbare gezahlt hat? Das soll jetzt der Europäische Gerichtshof klären. Denn auch die EU bleibt bei ihrer Position

BERLIN afp | Im Dauerstreit mit der EU-Kommission über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verklagt die Bundesregierung das Brüsseler Gremium. Die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei Anfang Februar eingereicht worden, sagte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP und bestätigte damit einen Bericht von Spiegel Online. Es solle „die grundsätzliche Rechtsfrage“ geklärt werden, ob das EEG als Beihilfe einzustufen ist.

In der Klage geht es nach Angaben der Ministeriumssprecherin um die alte Fassung des EEG, wie sie bis zur umfassenden Reform im vergangenen Jahr galt. Das juristische Vorgehen richtet sich demnach konkret gegen einen Beschluss der Kommission vom November, in dem das EEG als Beihilfe eingestuft wurde. Nicht betroffen sei die Genehmigung des reformierten EEG durch die Kommission, sagte die Ministeriumssprecherin. Auch die Rückzahlungsforderungen an die energieintensive Industrie wegen deren Rabatten auf die Ökostrom-Umlage seien „bewusst“ nicht Gegenstand der Klage.

Die EU-Kommission bleibt bei ihrer Position. „Wir sind in der Entscheidung zu dem Schluss gekommen, dass das EEG 2012 mit staatlichen Beihilfen verbunden ist“, erläuterte ein Sprecher in Brüssel. Er führte unter anderem an, dass Deutschland im Rahmen des EEG eine Umlage eingeführt habe, „um mit diesen staatlichen Mitteln die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zu fördern“. Weiter machte er geltend, dass „staatliche Stellen in die Überwachung des Systems“ eingebunden seien.

Bis zu einer Klärung durch den EuGH kann es dauern. Nach Einschätzung des Ministeriums liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer bei solchen Klagen bei etwa vier Jahren.